Lose Naturstoffe, bewegliche und unbegegliche Hemmnisse
Nach den Golfregeln werden lose Naturstoffe wie folgt definiert:
Lose hinderliche Naturstoffe sind alles Natürlche (z.B. Steine, Zweige, Blätter, Würmer, Insekten, Kot von Tieren, Tierleichen usw.). Diese dürfen auf dem Fairway, im Rough und auf dem Grün straffrei entfernt werden.
Lose hinderliche Naturstoffe dürfen im Bunker oder im Wasserhindernis nicht entfernt oder berührt werden (2 Strafschläge nach Golfregel 13-4c).
Nach den Golfregeln werden bewegliche und unbegegliche Hemmnisse wei folgt definiert:
Unter bewegliche Hemmnisse versteht der Golfer künstliche, von Menschenhand geschaffene Gegenstände, welche unter normaler Kraftanstrengung und innerhalb einer angemessenen Zeit fortbewegt werden können (z.B. Dosen, Harke, Elektromobil usw.).
Achtung: Ausgenommen sind die weißen "Aus-Pfosten". Bewegliche Hemmnisse dürfen Sie überall straflos entfernen. Bewegt sich dabei Ihr Golfball, so muss er straflos zurückgelegt werden (Golfregel 24-1).
Zu den unbeweglichen Hemmnisse zählt alles Künstliche, was der Golfer i.d.R. nicht fortbewegen kann (z.B. Zäune, Holzhäuser, Laternen, Brücken Straßen usw. sofern sie sich nicht im Aus befindet und nicht von der Spielleitung zum Bestandteil des Platzes erklärt wurde.
Hemmnisse gehören im engeren Sinn nicht zum Golfspiel, weshalb Sie in der Regel straflose Erleichterung in Anspruch nehmen können (Golfregel 24-2 a und b). Bewegliche Hemmnisse darf der Golfer fortbewegen (Golfregel 24-1a und b).
Achtung: Gegenstände, welche das "Aus" auf der Golfbahn bezeichnen (z.B. weiß gekennzeichnete Pfosten, Zäune oder Mauern) gelten nicht als Hemmnisse.
Ungewöhnlich beschaffener Boden auf der Golfbahn / auf dem Golfplatz
Ungewöhnlich beschaffener Boden beinhaltet zeitweiliges Wasser, Löcher und Laufgänge grabender Tiere sowie Boden in Ausbesserung.
Boden in Ausbesserung ist in der Regel mit blauen Markierungen versehen (Pfähle, Bänder oder Farbmarkierungen). Dies können z.B. Neupflanzungen oder die Neuaussaat von Gras sein.
Liegt der Golfball in ungewöhnlich beschaffenem Boden oder wird der Stand oder Schwung beim Schlag durch Boden in Ausbesserung behindert, so muss zuerst die nächstgelegene Stelle festgestellt werden, für die diese Einschränkung nicht mehr gilt. Der Ball muss nun straffrei innerhalb von einer Schlägerlängen von dieser Stelle fallengelassen werden, jedoch nicht näher zum Loch.
Quelle: u.a. www.wikipedia.org; www.golfregeln.ch |